Phase 6 – Bewirtschaftung

Inhalt und wichtigste Zielsetzung der Phase sind:

  • ggf. durchführen von zusätzlichen Vergaben und Beauftragungen von Planung und Bauberatung gemäss Teilphase 2.6 «Auswahlverfahren / Beschaffung von Planungs- und Bauberatungsleistungen» soweit nicht bereits in den vorangehenden Phasen erfolgt
  • definieren der Organisation, des Ablaufs sowie der Aufgaben, Leistungen und Kompetenzen der Rollenträger und der übergeordneten Ziele
  • prüfen und aktualisieren der Geschäfts- und Liegenschaftenstrategie unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten sowie der finanziellen Gegebenheiten für die Bewirtschaftung und erarbeiten des Unterhaltskonzepts für Instandhaltung und Instandsetzung
  • herbeiführen des Budget- und Investitionsplans mit Mehrjahresplanung für die Bewirtschaftung, hinsichtlich Betrieb und Erhalt von Bauten und Anlagen und sicherstellen der finanziellen Mittel
  • herbeiführen und sicherstellen der technischen und infrastrukturellen sowie administrativen und kaufmännischen Bewirtschaftung mit bereitstellen der finanziellen Mittel und beauftragen der zuständigen internen Stellen bzw. externen Mandatsträ-ger sowie sicherstellen fachlicher Instruktionen und Schulungen für die Bewirtschaftung
  • erheben und pflegen von wichtigen Objekt-, Termin- und Kostenkennwerten und -daten für die Bewirtschaftung
  • sicherstellen der Mängelbewirtschaftung für die zwei- und fünfjährige Baugarantiefrist
  • erfassen von veränderten Nutzerbedürfnissen und veränderten Aspekten aus Gesellschaft / Wirtschaft / Umwelt sowie von veränderten Rahmenbedingungen und ggf. umsetzen von Massnahmen wie bauliche Veränderungen, Ein- und Ausbauten sowie Möblierungen und Umzüge während der Betriebsdauer und sicherstellen der finanziellen Mittel
  • erfassen des Zustands von Bauten und Anlagen in Bezug auf Betrieb und Erhalt und ggf. umsetzen von baulichen Massnahmen (Instandsetzungen) in Abstimmung mit der Liegenschaftenstrategie sowie sicherstellen der finanziellen Mittel
  • ggf. Durchführen von Liegenschaftenverkäufe, -vermietungen sowie prüfen und ggf. anpassen von Mietverhältnissen, Dienstbarkeiten, Vereinbarungen etc.
  • durchführen des Projektcontrollings mit Berichterstattung
  • erstellen des Kommunikationskonzepts und sicherstellen bzw. durchführen der internen und externen Kommunikation
  • sicherstellen der vollständigen und aktualisierten Bauwerksdokumentation mit integrieren in die bauherren- bzw. eigentümerseitige Objektablage
  • strategische, operative und administrative bauherren- bzw. eigentümerseitige Projektleitung
  • rechtzeitiges herbeiführen von Abnahmen und Freigaben bzw. Fällen von wichtigen Entscheiden
  • prüfen und feststellen von veränderten Bedürfnissen, Gegebenheiten und Entwicklungen bzgl. Bau und Nutzung, Aspekte aus Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt und geänderten Rahmenbedingungen sowie der Geschäfts- und Liegenschaftenstrategie sowie
  • zusammenfassen, gegenüberstellen und werten der Veränderungen und definieren der Neuausrichtung sowie entscheiden über die Einleitung der Phase «0 – Initialisierung»

Falls sich im Rahmen der Bewirtschaftung eine vertieftere Erfassung des baulichen Zustands und des Unterhaltsbedarfs als nötig und sinnvoll erweist, empfiehlt sich ein Vorgehen mit den Leistungen wie unter der Teilphase 1.5 beschreiben.

Bei tiefgreifenden baulichen Eingriffen bzw. Veränderungen oder umfassenden baulichen Instandsetzungen, die eine bauherrenseitige Projektbegleitung bzw. Beratung erforderlich machen, wird auf die vorangehend beschriebenen Prozesse und Leistungen der jeweiligen Phasen bzw. Teilphasen verwiesen.