Phase 5 – Realisierung
Inhalt und wichtigste Zielsetzung der Phase sind:
- ggf. herbeiführen von Nachkrediten für die Planung und Realisierung, falls nicht bereits in der Vorphase erfolgt
- ggf. aktualisieren der Vorgaben zu Projektorganisation und Projektablauf sowie zu Aufgaben, Leistungen und Kompetenzen der Rollenträger und der übergeordneten Projektziele
- ggf. aktualisieren bzw. ergänzen der Vorgaben zur Bauaufgabe und zu den bauherrenseitigen Anforderungen, Vorgaben und Zielsetzungen (in Ergänzung zur Phase «4 – Ausschreibung») und laufendes anpassen bzw. präzisieren derselben im Rahmen des Planungs- und Realisierungsprozesses
- begleiten, überwachen und herbeiführen der Ausführungspläne mit definitivem Konstruktions-, Material- und Farbkonzept sowie weiterer für die Realisierung erforderlichen Spezifikationen und begleiten des Planungs- und Realisierungsprozesses
- herbeiführen und überwachen des planerseitigen Zeitplans für die Planung, Ausführung, Inbetriebnahme und Mängelbehebung
- begleiten, prüfen und beurteilen von Projektoptimierungen, -änderungen und Nachträgen und entscheiden über dieselben
- definieren der bauherrenseitigen Vorgaben für die planerseitige Baubuchhaltung
- herbeiführen des Aufbaus und begleiten der Bewirtschaftung der planerseitigen Baubuchhaltung mit Rechnungs- und Zahlungskontrolle sowie des Projektänderungs-, Nachtrags- und Vertragswesens
- vorbereiten und führen der bauherrenseitigen Kostenkontrolle der Baukosten und des Rechnungswesens
- bewirtschaften des Projekt-Qualitäts-Managements (PQM) mit allfälligem aktualisieren desselben
- durchführen des Projektcontrollings mit Berichterstattung
- begleiten und sicherstellen der baulichen Umsetzung in Bezug auf Qualität, Kosten und Termine
- sicherstellen des termingerechten Abschlusses und der Übergabe sowie des Bezugs des Bauwerks
- sicherstellen der Übergabe der vollständigen Bauwerksdokumentation mit integrieren in die bauherrenseitige Projektablage sowie sicherstellen der Durchführung fachlichen Instruktionen und Schulungen
- begleiten und sicherstellen der Mängelbehebung
- sicherstellen bzw. durchführen der Projektkommunikation intern und extern mit allfälligem aktualisieren des Kommunikationskonzepts
- strategische, operative und administrative bauherrenseitige Projektleitung sowie
- rechtzeitiges herbeiführen von Abnahmen und Freigaben bzw. Fällen von wichtigen Entscheiden
Die Mängelbewirtschaftung für die zwei- und fünfjährige Baugarantiefrist wird im vorliegenden Dokument anders als in den einschlägigen SIA-Ordnungen nicht in der Phase «5 – Realisierung», sondern entsprechend dem zeitlichen Ablauf erst in der nachfolgenden Phase «6 – Bewirtschaftung» abgehandelt.